Wem soll geholfen werden?

In der Tafel können Lebensmittel von Menschen mit geringem Einkommen abgeholt werden. Dies sind insbesondere:

  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Rentner/-innen mit geringen Renten
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • sowie die Familienangehörigen der oben genannten Menschen

Und so erhält man Waren des täglichen Bedarfs

  • Es müssen Bescheide zu den vorstehenden Leistungen vom Jobcenter, von den Sozialämtern oder Einkommensnachweise vorgelegt werden
  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Berechtigungsausweis ausgegeben
  • Der Kostenbeitrag für die wöchentliche Abholung beträgt je erwachsene Person 2 €. Kinder bis 18 Jahre sind beitragsfrei. Der Höchstbeitrag für eine Familie beträgt 5 €
  • Gegen Vorlage des Berechtigungsausweises und Zahlung des Kostenbeitrages werden die Waren ausgehändigt. Taschen sind mitzubringen.

Regionale Ausrichtung der Alfelder Tafel

Aus nachfolgenden Gemeinden können sich Einwohner bei der Alfelder Tafel als Kunden registrieren lassen:

Stadt Alfeld mit den Ortsteilen:

  • Brunkensen, Dehnsen, Eimsen, Föhrste, Gerzen, Hörsum, Imsen, Langenholzen, Limmer, Lütgenholzen, Röllinghausen, Sack, Warzen, Wettensen, Wispenstein
  • Einheitsgemeinde Delligsen mit den Gemeinden:

  • Grünenplan, Hohenbüchen, Kaierde, Ammensen, Varrigsen
  • Einheitsgemeinde Freden mit den Ortsteilen:

  • Everode, Landwehr, Winzenburg
  • Nicht zum Gebiet der Alfelder Tafel

    gehören die Gemeinden Lamspringe, Sibbesse und Leinebergland (Gronau, Eime, Duingen ect.)