Wem soll geholfen werde?

In der Tafel können Lebensmittel von Menschen mit geringem Einkommen abgeholt werden. Dies sind insbesondere:

  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Rentner/-innen mit geringen Renten
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • sowie die Familienangehörigen der oben genannten Menschen

Und so erhält man Waren des täglichen Bedarfs

  • Es müssen Bescheide zu den vorstehenden Leistungen vom Jobcenter, von den Sozialämtern oder Einkommensnachweise vorgelegt werden
  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Berechtigungsausweis ausgegeben
  • Der Kostenbeitrag für die wöchentliche Abholung beträgt je erwachsene Person 2 €, für 15 - bis 18-jährige Kinder 1 € und für Kinder von 7 bis 14 Jahre 0,50 €. Kinder bis 6 Jahre sind beitragsfrei. Der Höchstbeitrag für eine Familie beträgt 5 €
  • Gegen Vorlage des Berechtigungsausweises und Zahlung des Kostenbeitrages werden die Waren ausgehändigt. Taschen sind mitzubringen.